Tagespflege
Zusammen ist man weniger allein –
tagsüber betreut & abends wieder zu Hause.
Oft stehen Angehörige als Pflegende in einem grossen Konflikt eine ausreichende Betreuung zu gewähren und auch noch ihr eigenes Leben gut zu gestalten.
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten diese Aufgabe nicht allein zu bewältigen zu müssen.
Eine davon ist eine Tagespflege.
Schon lange suchte ich ein geeignetes Objekt, um eine solche Einrichtung auch den Einwohnern von Grabow und den umliegenden Gemeinden anbieten zu können.
Unsere Einrichtung
Die Tagespflege ist für die Betreuung von max. 18 Gästen ausgerichtet.
Zur Betreuung unserer Gäste steht fachkundiges Personal zur Verfügung
Die Küche:
hier wird das Essen jeden Tag frisch zubereitet und selbst gebacken
Die Gute Stube:
zum fernsehen, Musik hören, oder einfach nur zum Lesen
Der Aufenthaltsraum:
für die Einnahme der Speisen und für Spiele und Gespräche
Der Ruheraum:
dieser ist für Ihre Entspannung mit Liegesesseln ausgestattet.
Der Therapieraum:
für therapeutische Bewegungsübungen und handwerkliche Tätigkeiten
Der Ruheraum:
Ist ausgestattet mit sanften Pflegebetten damit Sie sich ausruhen können
Das Pflegebad:
Ist ausgestattet um allen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht zu werden
Das Pflegebad:
Ist ausgestattet um allen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht zu werden
Wir bieten Ihnen Unterstüzung.
- Beratung über Finanzierungsmöglichkeiten der Tagespflege
- Unterstützung bei der Antragstellung bei Pflegekassen und Behörden
- Überprüfung der vorhanden Pflegegrade auf Aktualität
- Hilfestellung bei der Auswahl von adäquaten Hilfsmitteln
- Vermittlung von externen Dienstleistern z. B. Physio- / Ergotherapeuten, Friseur, Fußpflege
Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung
Während der Zeit, die Sie Ihren Angehörigen pflegen, sind Sie gesetzlich unfallversichert, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei der Arbeitslosenversicherung versichert zu bleiben. Voraussetzung hierfür sind die folgenden Punkte:
•Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Pflegetätigkeit bzw. nach Beendigung einer Pflegezeit (§3 Abs. 1 Satz 1 des Pflegezeitgesetzes)
•Sie haben mindestens 12 der letzten 24 Monate, bevor Sie mit der Pflege begonnen haben, Beiträge zur Arbeitsförderung gezahlt oder Arbeitslosengeld erhalten
Direkt, bevor Sie mit der Pflege begonnen haben, waren Sie pflichtversichert oder haben Arbeitslosengeld bezogen.
•Sie sind nicht anderweitig versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung bzw. versicherungsfrei (einen Minijob können Sie neben der Pflege allerdings noch ausführen)
Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Mit der Einführung des 2. Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zu Beginn 2016 wurden die Pflegekassen dazu verpflichtet, Angehörigen kostenlose Pflegekurse anzubieten. Dies soll dazu dienen, die Angehörigenpflege kompetent zu machen. Allerdings sollen die Kurse Angehörigen auch den Platz dafür bieten, Kontakte zu knüpfen, Fragen zu stellen und sich auszutauschen.
Freistellungen nach dem Familienpflegezeitgesetz
Wenn Sie mindestens 15 Wochenstunden in einem Betrieb arbeiten, der mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigt, haben Sie ein Recht auf eine teilweise Freistellung von 24 Monaten für die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen. Dies müssen Sie 8 Wochen im Voraus bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Vorsorge- und Rehabilitationsaufenthalte für pflegende Angehörige
Die Krankenkassen bieten Vorsorge- und Rehabilitationsaufenthalte in zweierlei Hinsicht an. Erstens bestehen solche Angebote für den pflegenden Angehörigen alleine, damit er eine Pause von der Pflege machen und Abstand gewinnen kann. Zweitens gibt es jedoch auch Angebote für beide, also Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. Für die Versorgung der Pflegebedürftigen während dieser Zeit kann dieser sein Recht auf Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
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